Allgemeine Geschäfts- bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Beniamin Rus (im Text stets „Beniamin Rus“ genannt) für Bestellungen von Unternehmern und Verbrauchern. Für Unternehmer und gewerbliche Benutzer unseres Webshops gelten insbesondere die farbig hervorgehobenen Punkte.

1. Allgemeines

1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für jeden von Beniamin Rus abgeschlossenen Vertrag; durch Stellung eines Angebots bzw. Annahme eines von Beniamin Rus gestellten Angebots unterwirft sich der Käufer diesen Bedingungen.

2. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen von Beniamin Rus gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Beniamin Rus nicht an, es sei denn, Beniamin Rus hätte schriftlich ihrer Gültigkeit zugestimmt. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen von Beniamin Rus gelten auch dann, wenn Beniamin Rus in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers Leistungen erbringt.

2. Vertragsabschluss

1. Von Beniamin Rus gelegte Offerte sind grundsätzlich freibleibend; sie stellen kein Anbot durch Beniamin Rus im Rechtssinn dar, sondern sind nur eine Aufforderung an den Käufer, seinerseits auf der Grundlage dieses Offerts ein verbindliches Anbot gegenüber Beniamin Rus zu legen. Daher sind insbesondere in der Offerte erwähnte Preise oder Lieferfristen unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Annahme dieses vom Käufer auf der Grundlage der Beniamin Rus Offerte gelegten Angebots in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Beniamin Rus innerhalb von 6 Werktagen nach Erhalt des verbindlichen Angebots zustande.

2. Enthält eine von Beniamin Rus abgegebene schriftliche oder mündliche Willens- oder sonstige Erklärung einen einem redlichen und vernünftigen Erklärungsempfänger erkennbaren Fehler oder Irrtum, so ist Beniamin Rus jederzeit formlos berechtigt, die Willenserklärung entsprechend zu korrigieren. Die Erklärung entfaltet dann in korrigierter Form rechtliche Wirkung.

3. Alle Angaben sowie Abbildungen, Beschreibungen, Schemata, Zeichnungen etc. sind mangels abweichender Vereinbarung rechtlich unverbindlich. Alle Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster.

3. Preise

1. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wird, für die von Beniamin Rus angegebenen Mengeneinheiten und sind stets freibleibend.

2. Bestätigte Preise haben nur Geltung bei Abnahme der Gesamtmenge, für die der Preis dem Käufer bestätigt wurde.

3. Schriftlich angebotene Verkaufspreise basieren auf den zur Zeit der Legung der Offerte durch Beniamin Rus gemäß Punkt II.1 oben herrschenden Umständen. Alle Erhöhungen des Einstandspreises von Beniamin Rus, unabhängig aus welchem Grund sie erfolgen, gehen zu Lasten des Käufers.

4. Allfällige Sonderwünsche des Käufers sind in den Angebotspreisen von Beniamin Rus grundsätzlich nicht beinhaltet, sondern vom Käufer gesondert zu vergüten.

5. Alle Nebenkosten der Verträge gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

4. Lieferung, Lieferverzögerungen etc.

1. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich. Lieferung an einem bestimmten Tag ist nur dann möglich, wenn auch das Lieferwerk den gestellten Termin einhält und keinerlei unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten.

2. Beniamin Rus ist berechtigt, die Ware direkt durch den Lieferanten an den Kunden liefern zu lassen.

3. Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Käufers geliefert; die Gefahr geht in jenem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware bei Beniamin Rus bzw. dem von Beniamin Rus zur Lieferung an den Kunden herangezogenen Lieferanten verladen wird. Falls ausdrücklich schriftlich zwischen Beniamin Rus und dem Käufer freie Zustellung vereinbart wurde, trägt Beniamin Rus die Kosten des Transports; Nutzen und Gefahr gehen jedoch bereits mit dem Verladen bei Beniamin Rus bzw. dem von Beniamin Rus herangezogenen Lieferanten über.

4. Mangels ausdrücklicher schriftlicher zwischen Beniamin Rus und dem Käufer abweichender Vereinbarung schließt Beniamin Rus keine Versicherung für die Ware ab, die das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung etc. abdeckt.

5. Für rechtzeitige Ankunft der Ware, unabhängig von der Art und Weise der Zustellung, übernimmt Beniamin Rus keine Haftung.

6. Bei Versendung mit der Bahn versteht sich der angegebene Preis ab Werk oder ab Lager Beniamin Rus bzw. des von Beniamin Rus angegebenen Lagers, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich zwischen Beniamin Rus und dem Käufer vereinbart wurde. Anschlussgleis- und Überstellungsgebühren, sowie Standgelder, welche die Ware und ihre Übersendungen betreffen, gehen zu Lasten des Käufers. Auch bei Franko-Lieferungen durch die Eisenbahn erfolgt der Versand unfrei mit dem Recht der Kürzung des Frachtbetrages an der Rechnung von Beniamin Rus, sofern Beniamin Rus nicht selbst schon die Frachtvorlage in Abzug gebracht hat.

7. Die Übernahme durch den Transportführer oder durch Organe der Eisenbahn gilt als Beweis für den einwandfreien Zustand der Ware. Beniamin Rus haftet in keinem Fall für Lieferverzögerungen durch die Eisenbahn oder andere mit der Anlieferung, dem Transport, der Umladung etc. betrauten Stellen, ebenso wenig für höhere Gewalt.

8. Mehrkosten, die auf Grund von Eil- und Expressgutwünschen des Käufers entstanden sind, trägt der Käufer.

9. Wird Abholung der Ware durch den Kunden bei Beniamin Rus oder einem von Beniamin Rus beauftragten Lieferanten vereinbart, so ist Beniamin Rus bzw. der Lieferant berechtigt, die Ware an denjenigen zu übergeben, der im Namen des Kunden die Ware abholt. Beniamin Rus bzw. den Lieferanten trifft keinerlei Verpflichtung, die Berechtigung des Abholers zu überprüfen. Der Kunde ist daher auch dann zur Bezahlung der Ware verpflichtet, wenn der Abholer hierzu nicht berechtigt war, es sei denn, Beniamin Rus hätte gewusst, dass der Abholer keine Berechtigung hierzu hatte.

10. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach telefonischer, elektronischer oder schriftlicher Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich vom Käufer abberufen wird. Mit diesem Zeitpunkt beginnen daher die Gewährleistungsfrist und sämtliche sonstige Fristen, insbesondere die Verjährung allfälliger Schadenersatzansprüche zu laufen. Auch der Kaufpreis wird mit diesem Zeitpunkt, falls nicht bereits ein früherer Zeitpunkt schriftlich vereinbart wurde, fällig. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer auch die Gefahr. In einem solchen Fall ist Beniamin Rus berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern.

11. Unvorhersehbare oder von Beniamin Rus nicht beeinflussbare Ereignisse wie Streik, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel etc. befreien Beniamin Rus für die Dauer ihrer Auswirkungen von jeder Lieferverpflichtung auch dann, wenn sie bei einem Vorlieferanten eingetreten sind. Wird durch ein solches Ereignis die Lieferung überhaupt unmöglich, so erlischt die Lieferverpflichtung von Beniamin Rus, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche ableiten könnte.

12. Im Falle des Leistungsverzuges von Beniamin Rus oder der von Beniamin Rus zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Beniamin Rus oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Beniamin Rus beruhen. Keinerlei Haftung trifft Beniamin Rus für ein Verschulden von Zulieferern; dies gilt auch dann, wenn diese direkt an den Käufer liefern.

5. In Transportbehältern gelieferte Waren

Für in Transportbehältern gelieferte Ware wird jeweils ein Einsatz verrechnet. Rückholung durch LKW der Firma Beniamin Rus von der Bedarfsstelle des Käufers oder seinem Lager wird gesondert in Rechnung gestellt. Für die Abnützung wird die jeweils gültige Abnützungsgebühr verrechnet. Beschädigte Behältnisse werden nicht retour genommen und je nach Ihrem Wert in Rechnung gestellt.

6. Warenübernahme

Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, hat die Übernahme der gekauften Ware prompt zu erfolgen, wenn nötig nach Absprache auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Wird die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vom Käufer nicht übernommen, so ist Beniamin Rus berechtigt, ohne Einräumung einer Nachfrist über die Ware anders zu disponieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat in diesem Fall keinerlei Ansprüche welcher Art auch immer. Die allfälligen Transportkosten für die Ware einschließlich etwaiger Lagerkosten und Wagenstandsgelder, sowie des Rücktransports der Ware gehen unbeschadet der Beniamin Rus selbstverständlich zustehenden weitergehenden Ersatzansprüche zu Lasten des Käufers.

7. Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, ist Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt zu leisten.

2. Alle Zahlungen haben bar, spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden. Soweit Skonto gewährt wird, wird vorausgesetzt, dass alle früheren Rechnungen, soweit ihnen nicht berechtigte Einwendungen des Käufers entgegenstehen, bezahlt sind.

3. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Alle Einziehungs- und Diskontspesen gehen in einem solchen Fall zu Lasten des Käufers. Beniamin Rus kann alle angebotenen Zahlungen mit Scheck- oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung gegen den Käufer angerechnet.

5. Bei Überschreitung des Zahlungstermines oder bei Übernahmeverzug ist Beniamin Rus berechtigt, Verzugszinsen gem. § 1333 Abs. 2 ABGB bzw. gem. § 352 UGB bei Unternehmergeschäften in Rechnung zu stellen, sowie den Ersatz allfälliger Mahn- und Anwaltskosten zu verlangen. Nach erfolgloser 2. Mahnung ist Beniamin Rus berechtigt, ein Inkasso- oder Rechtsbüro zu beauftragen, dessen Kosten die Käufer bis zu den in der VO des BMfWA BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen haben. Ebenso ist Beniamin Rus unbeschadet des Punktes VI. im freien Ermessen auch berechtigt, die Ware bei Übernahmeverzug auf Kosten und Risiko des Käufers bei einem Spediteur eigener Wahl solange einzulagern, bis der Übernahmeverzug wegfällt. Diese Rechtsfolgen gelten auch dann, wenn der Käufer Verbraucher ist.

6. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers (Auskunft über Vermögensverhältnisse, die durch Beniamin Rus eingeholt wird), Veränderungen seiner Rechtslage, Zahlungseinstellung, Klagsführungen, Exekutionsführungen, Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung derartiger Anträge mangels Vermögens oder Vorliegen sonstiger Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, ist Beniamin Rus berechtigt die Lieferung der Ware von vorheriger Bezahlung oder geeigneter Sicherstellung abhängig zu machen.

7. Ist Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart, so ist Beniamin Rus bei nicht pünktlicher Bezahlung auch nur einer einzigen Rate ermächtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Verbindlichkeiten des Käufers zu verlangen. Dieses Recht steht Beniamin Rus bei jeglichem Zahlungsverzug zu, unabhängig von der Dauer der Überschreitung der Zahlungsfrist und der Höhe des Betrags, der nicht pünktlich bezahlt wurde. Für Verbraucher gilt, dass Beniamin Rus das Recht auf Terminverlust nur ausübt, wenn einerseits Beniamin Rus seine Leistung bereits erbracht hat und wenn die Leistung des Käufers seit mindestens 6 Wochen fällig ist, und Beniamin Rus den Käufer unter Androhung des Terminverlustes und unter einer Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen nachweislich erfolglos gemahnt hat.

8. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen Beniamin Rus mit Kaufpreisraten, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Berechtigung, Zahlung wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von Beniamin Rus nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten, wird einvernehmlich ausgeschlossen.

9. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit Beniamin Rus nicht nachkommen bzw. wegen Zahlungsverzuges ein Mahnverfahren oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens erfolgt sein, oder über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt sein, so ist Beniamin Rus berechtigt, bereits gewährte Rabatte und Gutschriften oder sonstige Nachlässe oder Vergütungen welcher Bezeichnung auch immer – ausgenommen Bahnfrachtvergütungen – wieder rückgängig zu machen und dem Käufer in Rechnung zu stellen.

10. Allfällige, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers festgelegte Zessionsverbote, gelten als nicht vereinbart.

8. Kostenvoranschlag

Sofern ein Kostenvoranschlag durch Beniamin Rus erfolgt, wird ein solcher zwar nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Käufer verrechnet.

9. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Beniamin Rus aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich Kosten, Zinsen und Verzugszinsen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Beniamin Rus. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann als vereinbart, wenn die Ware nicht unmittelbar von Beniamin Rus, sondern von einem Dritten im Auftrag von Beniamin Rus geliefert wird.

2. Im Fall der Einbeziehung der Forderung von Beniamin Rus in eine Kontokorrentabrechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldenforderung von Beniamin Rus. Durch Hingabe von Scheck oder Wechseln erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; erst die unwiderrufliche Einlösung des Schecks bzw. des Wechsels bewirkt die Tilgung der gesicherten Forderung.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und instand zu halten, er hat die gelieferte Ware deutlich als Eigentum von Beniamin Rus zu bezeichnen. Er haftet für Beschädigungen aller Art sowie den Verlust ungeachtet der Entstehungsursache. Er hat weiters die gelieferte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ausreichend gegen Elementarereignisse zu versichern. Diese aus diesen Versicherungen dem Käufer im Schadensfalle zustehenden Rechte und Ansprüche sind an Beniamin Rus abzutreten. Den Nachweis über die Anerkennung der unwiderruflichen Abtretung durch die Versicherungsgesellschaft hat der Käufer Beniamin Rus gegenüber unaufgefordert zu erbringen.

4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung zugunsten eines Dritten über einen unter Eigentumsvorbehalt von Beniamin Rus stehenden Kaufgegenstand ist unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, gegen das Eigentum von Beniamin Rus gerichtete Zugriffe Dritter abzuwehren und haftet für alle Schäden und Kosten, die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen können.

5. Der Käufer ist verpflichtet, Beniamin Rus sofort von einer allfälligen Pfändung der gelieferten Ware oder einem sonstigen Eingriff seitens Dritter – wie z.B. einer Beschädigung – zu verständigen. Er hat Beniamin Rus alle mit der Pfandfreistellung verbundenen Kosten, welcher Art auch immer, zu ersetzen.

6. Ist der Käufer Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die von Beniamin Rus gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu üblichen Konditionen weiterzuverkaufen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer Beniamin Rus bereits jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der gekauften Ware entstehen, in der Höhe der noch offenen Forderung von Beniamin Rus zuzüglich 20% ab. Beniamin Rus ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen zur Befriedigung der eigenen Forderungen einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen von Beniamin Rus seine eigenen Kunden von der Zession zu verständigen; unabhängig hievon ist Beniamin Rus jederzeit berechtigt, die Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu verständigen. Der Käufer ist gegen jederzeitigen Widerruf ermächtigt, die an Beniamin Rus abgetretene Forderung gegen seine Kunden für Beniamin Rus einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen Beniamin Rus gegenüber nachkommt. Am beim Käufer eingelangten Veräußerungserlös erwirbt Beniamin Rus jedoch in Form eines antizipierten Besitzkonstituts Sicherungseigentum. Der Käufer hat die konkursrechtliche Durchsetzung dieses Besitzkonstituts dadurch zu sichern, dass er hierfür ein Separatkonto führt und in seinen Büchern ausweist.

7. Bei Be- oder Verarbeitung der von Beniamin Rus gelieferten Ware entsteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Sachen; bei Weiterveräußerung der verarbeiteten Ware gilt Unterpunkt 6 entsprechend.

8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder besteht für Beniamin Rus – z.B. aufgrund einer Vermögensverschlechterung auf Seiten des Kunden – Grund zur Annahme, der Kunde könnte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist Beniamin Rus berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstände auch ohne gerichtliche Hilfe zurückzunehmen bzw. vom Käufer zu verlangen, dass er sie an einem von Beniamin Rus zu bestimmenden Ort einzustellen oder einem Beauftragten von Beniamin Rus zu übergeben hat. Ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund irgendwelcher Forderungen des Käufers sowie eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Beniamin Rus stehen dem Käufer, es sei denn es handle sich um einen Verbraucher, nicht zu. Der Käufer erklärt ausdrücklich der Rücknahme der Vorbehaltsware bereits jetzt zuzustimmen und auf die allfällige Geltendmachung von Besitzstörungsansprüchen zu verzichten. Alle im Falle der Rücknahme der Sicherstellung entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, was insbesondere für die Kosten des Rücktransportes, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung gelten.

9. Trotz Rücknahme der Ware bleibt der Vertrag weiter aufrecht. Beniamin Rus ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die zurückgenommene Ware freihändig zu verkaufen, der Verkaufserlös wird auf die Verbindlichkeit des Kunden angerechnet. Sämtliche Kosten des freihändigen Verkaufs trägt der Käufer.

10. Beniamin Rus ist – zusätzlich zur Rücknahme der Ware – jedoch berechtigt, bei Eintritt der in Unterpunkt 8 genannten Umstände vom Vertrag durch ausdrückliche Erklärung mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Im Falle dieses Rücktritts hat Beniamin Rus die Möglichkeit, nach eigener Wahl entweder Schadenersatz oder aber eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, wobei diese Konventionalstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Für Verbraucher gilt die Bestimmung über den Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes nicht.

11. Die Forderungen Beniamin Rus sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt vollständig und ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Forderung von Beniamin Rus an einen Dritten abgetreten wird. Wurde ein Abtretungsverbot vereinbart, so ist der Kunde trotz Zession der Forderung durch Beniamin Rus an einen Dritten weiter berechtigt, an Beniamin Rus zu leisten. Eine Zahlung an den Dritten trotz vereinbartem Abtretungsverbot gilt als Verzicht auf das Abtretungsverbot. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, die Forderung -vollständig und ohne Abzug an den Dritten zu bezahlen.

10. Erfüllungs- und Übernahmebedingungen

1. Erfüllung liegt vor, sobald dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware bekannt gegeben worden ist. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, von dem aus die Ware versendet wird, mangels entgegenstehender Vereinbarung ist dies das Auslieferungslager Beniamin Rus. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers ist stets der Sitz von Beniamin Rus.

2. Beanstandungen der Sendungen und Reklamationen werden von Beniamin Rus nur geprüft, wenn hierüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Übergabe der Ware eine schriftliche Mitteilung Beniamin Rus zugekommen ist. Dies hat auch Geltung, wenn sich Beniamin Rus zur Vertragserfüllung anderer Lieferanten bedient. Verabsäumt der Käufer, auf die im Vorstehenden beschriebene Weise Beniamin Rus vom Vorliegen von Mängeln oder sonstigen Reklamationen zu verständigen, so sind sämtliche Erfüllungs-, Nichterfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers präkludiert.

3. Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellten bzw. avisierten Waren nicht am vertraglich vereinbarten Ort und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Beniamin Rus verursacht, so kann Beniamin Rus entweder Erfüllung und allenfalls Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung verlangen oder aber vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten und in diesem Fall Schadenersatz verlangen.

4. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann Beniamin Rus die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Beniamin Rus ist außerdem berechtigt, für alle gerechtfertigten Ausgaben, die sie für die Durchführung des Vertrages aufwenden musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

1. Beniamin Rus ist verpflichtet, bei Vorliegen eines die Gebrauchsfähigkeit des Kaufgegenstandes beeinträchtigenden Mangels nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, die an Stelle der in den §§ 922 ff ABGB enthaltenen Regeln treten, Gewähr zu leisten:

1. Der Käufer muss seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren und Nebenpflichten erfüllt haben.

2. Die Gewährleistungsverpflichtung Beniamin Rus besteht nur für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Übergabe.

3. Der Mangel darf nicht auf fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Missachtung allfälliger Bedienungsvorschriften, Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sein.

4. Für die Ware, die als mindere Qualität verkauft worden sein sollte, wird keine Gewähr geleistet.

5. Der Käufer kann Gewährleistung nur dann verlangen, wenn er Beniamin Rus die aufgetretenen Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe der Ware bei ihm schriftlich anzeigt (Punkt X Unterpunkt 2).

6. Gewährleistung durch Beniamin Rus erfolgt durch kostenlose Behebung des zum Übergabezeitpunkt nachgewiesenen Mangels in angemessener Frist. Beniamin Rus steht es aber frei, die mangelhafte Ware innerhalb angemessener Frist gegen eine mangelfreie auszutauschen oder Verbesserung zu veranlassen und das Fehlende nachzutragen. Ist die Gewährleistung in dieser Weise nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist durch Beniamin Rus ein angemessener Ersatz zu leisten.

1. Reklamationen bezüglich Reifenalter DOT unter 3 Jahren werden nicht anerkannt. Hier wird auf die einhellige Stellungnahme der Hersteller verwiesen, abrufbar unter www.Beniamin Rus.at/reifenalter

2. Sofern die Mängelrüge zu Recht erfolgt ist, gehen die Untersuchungskosten zu Lasten von Beniamin Rus.

3. Darüber hinausgehende Ansprüche welcher Art auch immer sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche.

4. Sofern die gelieferte Ware vom Besteller ohne ausdrückliche Zustimmung von Beniamin Rus an diese bzw. an deren Lieferlager retourniert wird, entsteht daraus keinerlei Ersatzanspruch bzw. hat der Käufer sämtliche daraus resultierenden Kosten aus Eigenem zu tragen.

5. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn: a) offene Mängel nicht sofort bei Übernahme des Vertragsgegenstandes gerügt oder b) die vom Mangel betroffene Ware von dritter Hand oder vom Käufer selbst verändert wird.

6. Jede Haftung Beniamin Rus für durch grobe oder leichte Fahrlässigkeit entstandene Schäden, gleichgültig ob diese auf vertragswidriges oder deliktisches Verhalten zurückzuführen sind, inklusive der Haftung für mittelbare Schäden wird hiermit, und zwar auch Dritten gegenüber, soweit gesetzlich zulässig, einvernehmlich ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung für Folgeschäden, welcher Art auch immer, und entgangenem Gewinn im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Im übrigem ist die Haftung auf direkte Schäden beschränkt; die Haftung für indirekte Schäden, welcher Art auch immer, ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für jenen Schaden, der in der Mangelhaftigkeit der Ware selbst liegt, sowie für allfällige Verbesserungskosten.

7. Sollte Beniamin Rus Waren, die sie selbst von anderen Lieferanten bezogen hat, veräußern, so haftet sie nur im Rahmen der ihr selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

8. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Käufer nicht, allfällige Gegenforderungen gegen offene Forderungen Beniamin Rus aufzurechnen. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen in irgendeiner Form nicht nachkommt, insbesondere aber mit Zahlungen im Verzug ist, kann Beniamin Rus die Beseitigung von Mängeln verweigern.

9. Eigenschaften einer Ware gelten nur dann zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten ist.

12. Produkthaftung

Soweit Schäden nach dem PHG geltend gemacht werden, ist Beniamin Rus verpflichtet, den Hersteller oder den Importeur in die EU innerhalb einer Frist von 3 Monaten bekannt zu geben. Für allfällige Regressansprüche ausländischer Abnehmer gilt österreichisches Recht unter vollumfänglicher Berücksichtigung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie unter Ausschluss einer Weiterverweisung durch Vorschriften des IPRG.

13. Adressenänderung und Urheberrecht

1. Der Käufer erteilt Beniamin Rus die ausdrückliche Zustimmung, sämtliche Beniamin Rus überlassenen Daten verwenden zu dürfen. Änderungen der Wohn- bzw. Geschäftsadresse des Käufers sind während aufrechtem Vertragsverhältnis Beniamin Rus unverzüglich bekannt zu geben. Erklärungen an den Kunden gelten dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt werden, es sei denn der Käufer hat Beniamin Rus eine neue Wohn- bzw. Geschäftsadresse schriftlich mitgeteilt (wobei der Zeitpunkt des Zugangs einer solchen schriftlichen Erklärung bei Beniamin Rus ausschlaggebend ist).

2. Technische Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. bleiben stets im Eigentum von Beniamin Rus. Der Käufer erhält darauf kein Werksnutzungs- und Verwertungsrecht.

14. Datenschutz

Der Kunde stimmt vorbehaltlos und uneingeschränkt zu, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Geschäftsanschrift, sonstige Adressen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail, Bankverbindungen und UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter in Papier- und elektronischer Form sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet werden kann. Auskunftsrecht Sie haben das Recht jederzeit Auskünfte über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, einschließlich Herkunft und Empfänger Ihrer Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die im Impressum angeführte Adresse oder per E-Mail an unsere unten genannte Adresse. Diese Zustimmung kann durch den Kunden jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im angeführte Firmenadresse schriftlich oder unter widerrufen werden. Datenschutzrichtlinie ist unter www.reifenbenjamin.at/datenschutzerklaerung abrufbar.

1. Depotkunden/ § 57a Kunden die mit Beniamin Rus einen Verwahrungsvertrag für Ihre Reifen ( DEPOT ) abgeschlossen haben, stimmen einer Kontaktaufnahme durch Beniamin Rus bis auf Widerruf uneingeschränkt zu, um Informationen über Zustand der Reifen und Felgen, Status des Depotvertrages und Vereinbarung des Umsteck-Termin erhalten zu können. Kunden, welche § 57a Überprüfungen in Anspruch genommen haben, stimmen einer Kontaktaufnahme für Erinnerungen zu neuerlichen fälligen Terminen für eine Überprüfung zu.

15. Umtausch

Rücknahme bzw. Umtausch von durch Beniamin Rus gelieferter Ware ist generell nicht möglich. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die allenfalls gesondert vereinbart werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des verrechneten Warenwertes fakturiert.

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle, mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag (der Bestellung) bzw. seinem Zustandekommen stehenden Streitigkeiten, welcher Art auch immer, wird das für den Sitz von Beniamin Rus sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Beniamin Rus kann jedoch auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht im Streitfall anrufen. (§ 104 JN)

17. Wegfall einzelner Klauseln, teilweise Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist Beniamin Rus berechtigt, eine – Sinn und Zweck der weggefallene n Klausel nahekommende – Ersatzklausel zu bestimmen, die an ihre Stelle tritt. Der Kunde ist an diese Ersatzklausel gebunden, es sei denn, sie wäre grob unbillig. Sollten einzelne Klauseln teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, so werden sie von den Vertragsparteien soweit aufrechterhalten, als sie gesetzlich zulässig sind.

18. Anzuwendendes Recht

Es gilt sowohl formell als auch materiell ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN Kaufrechts als vereinbart.

19. Verbrauchergeschäfte

Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ sind in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen gemäß § 1 KSchG zu verstehen. Ist der Käufer Verbraucher, so kommen folgende Bestimmungen der AGB nicht zur Anwendung: III. /3., IV. /11. zweiter Satz, IV. /13. letzter Satz, VII. /8., X./2., XI. /1. lit. a, XI. /1. lit. b, XI. /1. lit. d, XI. /1. lit. e, XI. /1. lit. f, XI. /3., XI. /5. lit. a., XI. /5. lit. b, XI. /6., XI. /7., XI. /8., XI. /9. Unbeschadet der vorgehenden Bestimmungen wird vereinbart, dass dem Käufer jedenfalls Schadenersatzansprüche für Schäden, die keine Personenschäden sind, nicht zustehen, so der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit auf Seiten von Beniamin Rus verursacht wurde.

AGB